Allgemeine Geschäftsbedingungen der DEUTSCHEN RÖMERIN für die Durchführung von Einzel- und Gruppenführungen in Rom, Italien und Umgebung

1 | Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) gelten für die Beauftragung der Deutschen Römerin, Annett Schrank, Via Fiume Giallo 113 (im Folgenden kurz: Anbieterin) mit der Durchführung von Einzel- und Gruppenführungen durch Kunden (im Folgenden kurz: Teilnehmer). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.2 Teilnehmer im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer sein.

1.3 Verbraucher im Sinne der AGB ist entsprechend jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit dem Anbieter zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.4 Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Teilnehmer, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.

2 | Vertragsgegenstand

2.1 Die Anbieterin bietet Einzel- und Gruppenführungen in der Region Lazio, speziell Rom an. Bei allen Gruppenführungen ist eine vorherige Buchung zwingend erforderlich. Inhalte, Umfang, Ort und Termine ergeben sich nach Maßgabe des zwischen der Anbieterin und den Teilnehmern geschlossenen Vertrages.

2.2 Die Anbieterin ist berechtigt, ihre Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

3 | Angebot und Vertragsschluss

3.1 Die Angebote, welche über die Internetseiten unter der URL www.deutsche-roemerin.com der Anbieterin einsehbar sind, stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Teilnehmer kann der Anbieterin jedoch den Abschluss eines Vertrages verbindlich anbieten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Der Vertrag kommt aufgrund verbindlicher Anmeldung des Teilnehmers und nach erfolgter Bestätigung durch die Anbieterin zustande. Sofern eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, wird dies dem Teilnehmer seitens der Anbieterin unverzüglich mitgeteilt.

3.2 Bei Nutzung der Internetseiten unter der URL www.deutsche-roemerin.com erfolgt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers sowie ein Vertragsschluss nach folgendem Verfahren: Der Teilnehmer wählt die gewünschte Führung und den gewünschten Zeitpunkt der Führung aus. Nach Anklicken der Schaltfläche „Kontakt“, wird der Teilnehmer aufgefordert, seine persönlichen Daten einzugeben.

Die Anbieterin kann das Angebot des Teilnehmers durch Übersendung einer verbindlichen Buchungsbestätigung annehmen. Eine automatische Buchungseingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Teilnehmers dar. Der Vertragsschluss erfolgt daher durch das Angebot des Teilnehmers und die Annahme des Angebotes durch die Anbieterin.

3.3 Der Teilnehmer kann auch unter Nutzung individueller Korrespondenz (Brief, Telefon, E-Mail) eine Buchung von Führungen vornehmen. Bei der Buchung per E-Mail wird dem Teilnehmer der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt. Hierbei bedarf die Annahmeerklärung keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche oder telefonische Bestätigungen für den Teilnehmer und für die Anbieterin rechtsverbindlich sind.

3.4 Der Vertragstext wird von der Anbieterin gespeichert, ist jedoch für den Teilnehmer nicht abrufbar. Die Anbieterin empfiehlt daher dem Teilnehmer, die Buchungsübersicht für die eigenen Unterlagen auszudrucken.

3.5 Grundlage der von der Anbieterin angebotenen Leistungen sind ausschließlich die Angaben auf den Internetseiten unter der URL www.deutsche-roemerin.com bzw. in ihren Prospekten/Katalogen. Angaben in Verzeichnissen, die die Anbieterin nicht herausgegeben hat, sind für die Anbieterin und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, es sei denn dass diese Inhalte ausdrücklich zwischen dem Teilnehmer und der Anbieterin vereinbart worden sind.

3.6 Unterbreitet die Anbieterin auf Wunsch des Teilnehmers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot der Anbieterin an den Teilnehmer. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechende Rückbestätigung der Anbieterin, zustande, wenn der Teilnehmer dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einträge und ohne Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme des Führungsangebotes annimmt.

3.7 Die Vertragssprache ist deutsch.

4. Leistungsumfang

4.1 Der konkrete Leistungsumfang bestimmt sich nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Anbieterin.

4.2 Der Stadtführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 15 Minuten steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten.

4.3 Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Teilnehmer muss zwischen diesen und dem Stadtführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob – falls der Stadtführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Dann berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette, vorher schriftlich vereinbarte Honorar fällig.

5.| Zahlungsbedingungen

5.1. Sämtliche Preise der Anbieterin verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Das vereinbarte Entgelt wird dem die Anmeldung durchführenden Teilnehmer seitens der Anbieterin in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, nach Durchführung der Führung.

5.3 Wird das Führungshonorar zu Beginn der Führung vom Teilnehmer oder dessen Beauftragten direkt und bar an den Stadtführer ausbezahlt, nimmt der Stadtführer das Honorar im Auftrag und im Namen der Anbieterin gegen Quittung entgegen. Eine ordnungsgemäße Rechnung wird im Nachgang von der Anbieterin erstellt.

5.4 Die Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

6.| Haftungsbeschränkung

Die Anbieterin haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Anbieterin haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist oder eine Garantie oder Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Die Anbieterin haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet die Anbieterin jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Die Anbieterin haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

7.| Stornierungen

7.1 Die Anbieterin räumt dem Teilnehmer ohne Vorliegen eines gesetzlichen Rücktritts- oder Kündigungsgrundes die Möglichkeit der Stornierung der gebuchten Führung nach Maßgabe folgender Regelung ein:

Für alle Stornierungen jeder Art gilt:
  • Stornierungen bis 21 Tage vor Tour sind kostenfrei abzüglich 10% Gebühren des Online Buchungssystem (ausgenommen sind hierbei die event. schon gekauften Eintrittskarten für Sehenswürdigkeiten, diese können in keinem Fall zurückerstattet werden)

  • 20 - 8 Tage vor Tourbeginn werden 50% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt - abzüglich 10% Gebühren des Online Buchungssystem (ausgenommen sind hierbei die event. schon gekauften Eintrittskarten für Sehenswürdigkeiten, diese können in keinem Fall zurückerstattet werden)

  • ab 7 Tagen vorher werden 100% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt bei evtl. anderen gemachten Vereinbarungen gilt das Bestätigungsformular der deutschen Römerin und dem Kunden.

Wir empfehlenin jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung.

7.2 Die Abbestellung der gebuchten Führung muss schriftlich an folgende E-Mail- Adresse erfolgen: info@deutsche-roemerin.com

8 | Rücktritt der Anbieterin/Änderung der Route

8.1 Die Anbieterin ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe insbesondere, wenn die Mindestteilnehmerzahl einer Führung nicht erreicht wurde oder eine Führung aus nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

8.2 Im Falle des Rücktritts wird die Anbieterin die Teilnehmer unverzüglich über die Nichtdurchführung der Führung informieren.

8.3 Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern in den vorbezeichneten Fällen nicht zu.

8.4 Zur Abwehr von Gefahren, die sich aufgrund ungünstiger Witterungs- oder Wegebedingungen ergeben können, kann der Stadtführer nach eigenem Ermessen von der ursprünglich vereinbarten Route abweichen. Ein Erstattungsanspruch des Teilnehmers entsteht hieraus nicht.

9 | Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

10 | Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

10.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Anbieterin. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz der Anbieterin zuständige Gericht.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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